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   BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61   

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https://dejure.org/1963,832
BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61 (https://dejure.org/1963,832)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1963 - 6 RKa 7/61 (https://dejure.org/1963,832)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1963 - 6 RKa 7/61 (https://dejure.org/1963,832)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ; Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsnorm; Begriff der "Übergroßen Praxis"; Unzulässige Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit ; Verstoß gegen Grundrechte; Verfassungswidrige Enteignung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 52
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.11.1958 - 6 RKa 21/57
    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Die Ermächtigungsnorm genügt dem in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 SGG aufgestellten Erfordernis, daß Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt sind; davon ist der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1958 (BSG 8, 256, 260) ausgegangen.

    Wie der erkennende Senat in BSG 8, 256, 260 näher dargelegt hat, gehört zum Wesen des freien Berufs, daß er im allgemeinen persönlich ausgeübt wird.

    Der Maßstab hierfür kann nach der Rechtsprechung des Senats (BSG 8, 256, 264) nur durch einen Vergleich mit Kassenpraxen anderer Zahnärzte gefunden werden, die nach den örtlichen und regionalen Gegebenheiten mit der des Klägers vergleichbar sind.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Als Regelung der Berufsausübung ist sie bereits zulässig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls dafür bestehen; Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sind ausreichend, wenn die Regelung für die Betroffenen zumutbar und nicht übermäßig belastend ist (BVerfG in BVerfGE 7, 377, 406; 11, 30, 42; Beschl. vom 23. Juli 1963 Abschn. IV 3 in "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1963, Sonderheft v. 21. September 1963, S. 22 = ÄM 1963, 1703).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Auch eine Ermächtigungsvorschrift ist vielmehr wie jede andere Norm unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsgrundsätze, insbesondere unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs der Norm mit anderen Vorschriften und des Ziels, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, auszulegen (BVerfGE 8, 274, 307; vgl. auch die in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Entscheidungen in BVerfGE 7, 267, 272 und 7, 282, 291).
  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Als Regelung der Berufsausübung ist sie bereits zulässig, wenn vernünftige Gründe des Gemeinwohls dafür bestehen; Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit sind ausreichend, wenn die Regelung für die Betroffenen zumutbar und nicht übermäßig belastend ist (BVerfG in BVerfGE 7, 377, 406; 11, 30, 42; Beschl. vom 23. Juli 1963 Abschn. IV 3 in "Die Sozialgerichtsbarkeit" 1963, Sonderheft v. 21. September 1963, S. 22 = ÄM 1963, 1703).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Auch eine Ermächtigungsvorschrift ist vielmehr wie jede andere Norm unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsgrundsätze, insbesondere unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs der Norm mit anderen Vorschriften und des Ziels, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, auszulegen (BVerfGE 8, 274, 307; vgl. auch die in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Entscheidungen in BVerfGE 7, 267, 272 und 7, 282, 291).
  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Dabei muß in Kauf genommen werden, daß der Gesetz- und Verordnungsgeber von dem Gesamtbild ausgehen darf, das sich aus den vorliegenden Erfahrungen ergibt, und eine nur auf Einhaltung der großen Linie bedachte, vereinfachende Sachregelung trifft, die nicht jeder Besonderheit des Einzelfalls Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 13, 21, 29).
  • BVerfG, 26.06.1961 - 1 BvL 17/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Krankenversicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Dabei muß in Kauf genommen werden, daß der Gesetz- und Verordnungsgeber von dem Gesamtbild ausgehen darf, das sich aus den vorliegenden Erfahrungen ergibt, und eine nur auf Einhaltung der großen Linie bedachte, vereinfachende Sachregelung trifft, die nicht jeder Besonderheit des Einzelfalls Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 13, 21, 29).
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61
    Auch eine Ermächtigungsvorschrift ist vielmehr wie jede andere Norm unter Zuhilfenahme der allgemeinen Auslegungsgrundsätze, insbesondere unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs der Norm mit anderen Vorschriften und des Ziels, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, auszulegen (BVerfGE 8, 274, 307; vgl. auch die in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Entscheidungen in BVerfGE 7, 267, 272 und 7, 282, 291).
  • BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 15/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beschäftigung eines Vertreters oder

    Unstreitig darf es sich nur um einen vorübergehenden, nicht aber um einen zeitlich unabsehbaren oder gar auf Dauer angelegten Bedarf handeln (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.2.1996 - L 5 Ka 1790/95 - MedR 1996, 315; Thüringer LSG Beschluss vom 9.9.1999 - L 4 KA 388/99 ER - juris RdNr 27; Schleswig-Holsteinisches LSG Beschluss vom 7.5.2001 - L 6 B 28/01 KA ER - juris RdNr 21; LSG Niedersachsen-Bremen Urteile vom 31.3.2004 - L 3 KA 37/02 - juris RdNr 25 und vom 26.5.2010 - L 3 KA 69/09 - juris RdNr 18; Bedei in Liebold/Zalewski, Kassenarztrecht, 6. Aufl, Stand September 2020, E 32-80; Harwart/Thome in Schallen, Zulassungsverordnung, 9. Aufl 2018, § 32 Ärzte-ZV RdNr 63: keine Vertretung "ad infinitum"; Ladurner, Ärzte-ZV, Zahnärzte-ZV, 2017, § 32 Ärzte-ZV RdNr 43; Pawlita, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 95 RdNr 799.1; vgl auch BSG Urteil vom 29.10.1963 - 6 RKa 7/61 - BSGE 20, 52, 54 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO = juris RdNr 20 "nur ... vorübergehende Bedürfnisse des Kassenzahnarztes nach Entlastung") .
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 14/04 R

    Vertragsarzt - Honorarkürzung wegen übermäßiger Ausdehnung der Kassenpraxis durch

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Vorläufervorschrift des § 32 Abs. 3 Zulassungsordnung für Kassenärzte (ZO-Ärzte) ist ein übergroßer Praxisumfang jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Fallzahl etwa zweieinhalbmal so groß ist wie im Durchschnitt vergleichbarer Kassenärzte (BSGE 8, 256, 264; BSGE 20, 52, 58 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO).
  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    "."[ofür Kassen-Zahnärzte vom 28° Mai 1957 (BGBl I 582), der ähnlich indirekt wie 5 368 f Abs° 1 Satz 5 RVO mit dem Mittel der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten der Aufrechterhaltung eines "übergroßen Praxisumfangs" begegnen will, am Maßstab des Art° 12 Abs° 1 GG geprüft (BSG 20, 52, 56 f)°.

    - jedenfalls entfernt 30 stark wie die Beachtung des Verbots der unwirtschaftlichen Behandlungsweise (vgl° @ 368 n Abs" 4 RVG) - überwacht° Um so mehr scheint es gerechtfertigt, daß das Kassenarztrecht in 5 368 f Abso 1 Satz 5 RVO eine wenigstens mittelbar dem Gebot der ausreichenden ärztlichen Versorgung dienende Regelung vorschreibt° Eine dem Leitbild des Gesetzes entsprechende ärztliche Betreuung der Versicherten ist einem Eberbeschäftigten Kassenarzt in der Regel nicht mehr mögliche Der Kassenarzt hat die kassenärztliche Tätigkeit persönlich auszuüben (@ 32 Abs° 1 Satz 1 der Zulassungsordnung für Kassenärzte vom 28° Mai 1957 - ZO-Ärzte - vglo auch 5 4 Abs° 1 des genannten Bundesmantelvertrags)o Diese - auch heute noch gültige (vgl° auch BVerfGE 16, 286, 299) - Grundverpflichtung des Kassenarztes erlaubt dem Kassenarzt zwar in gewissem Umfangs die Inanspruchnahme von Hilfskräften zu seiner"Entlastung9 verlangt aber auch dann ein solches Maß an Lenkung und Aufsicht durch den Kassenarzt" daß der Charakter der "persönlichen" Ausübung der hassenärztlichen Tätigkeit gewahrt bleibt (vgl° für den fall der Entlastung durch Assistenten BSG 20, 52, 57)" Deshalb ermöglicht - entgegen der Annahme des Klägers - der vermehrte Einsatz von Hilfskräften und Apparaturen nur in begrenztem Umfangs eine Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten eines Kassenarztes° Ist diese Grenze erreicht, so ist bei einem darüber hinausgehenden Umfang der Kassenpraxis entweder nicht mehr das persönliche Tätigwerden des Kassenarztes in dem erforderlichen Umfangs gewährleistet oder die Gründlichkeit der Behandlung im Einzelfall in Frage gestellt° Eine solche übermäßige Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit zu verhüten, ist nicht nur ein vernünftiger, sondern sogar ein überragender Grund des Gemeinwohls° Er allein rechtfertigt schon @ 368 f Abs" 1 Satz 5 RVO als Regelung der Berufsausübung im Sinne des Arto 12 Abs° 1 Satz 2 GG°.

    aufbauenden und mit den Mitteln einer dirigistischen Planung arbeitenden Zulassungssystems beherrscht wurde (vgl° dazu BSG 21, 118, 121), ist es immerhin nicht von der Hand zu weisen, daß diesen Bestimmungen auch die Auffassung zugrunde lag, die Kassenärztlichen Vereinigungen müßten um einen sozialen Ausgleich in den Einkünften der Kassenärzte bemüht sein° Jedenfalls haben Kassenärztliche Vereinigungen @ 368 f Abs° 1 Satz 5 BVG in diesem Sinne verstanden (vgl° das Urteil des erkennenden Senats vom 13° August 1964 4 - 6 RKa 7/63; teilw° abgedruckt in SozR RVO 5 368 f, Bl° Aa 2 Nr, 3)° Ob solche - "mehr die Versorgung der Kassenärzte als die der Kassenpatienten anstrebenden" (BSG 20, 52, 56).

  • SG Berlin, 13.09.2017 - S 83 KA 423/14

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Beschäftigung eines

    Dort führt das BSG zur übergroßen Praxisumfang i.S.d. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV aus: "Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Vorläufervorschrift des § 32 Abs. 3 Zulassungsordnung für Kassenärzte (ZO-Ärzte) ist ein übergroßer Praxisumfang jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Fallzahl etwa zweieinhalbmal so groß ist wie im Durchschnitt vergleichbarer Kassenärzte (BSGE 8, 256, 264; BSGE 20, 52, 58 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO).

    In dem anderen Verfahren ging es um "eine weit über dem Durchschnitt liegende Scheinzahl - annähernd dreimal so viel wie die Kollegen mit vergleichbarer Praxis" (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1963 - 6 RKa 7/61 -, BSGE 20, 52, SozR Nr. 3 zu § 368c RVO, Rn. 2).

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung läßt sich danach in aller Regel (vgl BVerfGE 11, 245 (254); 13, 21 (29); BSGE 20, 52 (55)) nicht feststellen.
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Andererseits muß, insbesondere für den hier einschlägigen Fall der Beschäftigung eines weitgehend selbständig arbeitenden, bei Bedarf als Praxisvertreter fungierenden Entlastungsassistenten (§ 32 Abs. 2 Satz 2 ZO-Zahnärzte), sichergestellt werden, daß der Betreffende über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt und die Gewähr für eine ordnungsgemäße Erfüllung der kassenzahnärztlichen Pflichten bietet (vgl dazu und zur Vereinbarkeit der für die Assistenten- und Vertreterbeschäftigung geltenden Einschränkungen mit höherrangigem Gesetzes- und Verfassungsrecht: BSGE 20, 52 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 15/93

    Honorarverteilung - Fallwertminderung

    Ob eine KÄV überhaupt grundsätzlich aus ihrem Sicherstellungsauftrag berechtigt ist, existenzgefährdete Arztpraxen auf den Weg über die Honorarverteilung zu Lasten anderer Praxen finanziell zu stützen, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vom erkennenden Senat offengelassen in BSGE 20, 52, 56 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO; BSGE 21, 235, 236 = SozR Nr. 3 zu § 368f RVO; BSGE 22, 218, 221 = SozR Nr. 4 zu § 368f RVO; BSGE 73, 131, 137 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 und die nicht veröffentlichten Parallelentscheidungen dazu 6 RKa 14/92, 15/92 und 35/92).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 72.82

    Ausbildungsvertrag - Berufsausbildungsverhältnisse - Anrechnungsverordnung -

    Die freie Berufsausübung umfaßt zwar auch das Recht, Personen zu Ausbildungszwecken zu beschäftigen (BSGE 20, 52 ; Hess.VGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - II OE 98/77 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

    Dem ist zwar die Beschäftigung von Personen zuzurechnen (hierzu schon BSG, Urteil vom 29.10.1963 - 6 RKa 7/61 -).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 21/93

    Kassenarzt - Freiberufler - Fürsorgepflicht - Beschlussfassung - Nachholung -

    Ob eine KÄV überhaupt grundsätzlich aus ihrem Sicherstellungsauftrag berechtigt ist, existenzgefährdete Arztpraxen auf den Weg über die Honorarverteilung zu Lasten anderer Praxen finanziell zu stützen, ist bisher nicht abschließend entschieden worden (vom erk Senat offengelassen in BSGE 20, 52, 56 = SozR Nr. 3 zu § 368c RVO; BSGE 21, 235, 236 = SozR Nr. 3 zu § 368f RVO; BSGE 22, 218, 221 = SozR Nr. 4 zu § 368f RVO; BSGE 73, 131, 137 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 und die nicht veröffentlichten Parallelentscheidungen dazu 6 RKa 14/92, 15/92 und 35/92).
  • SG Berlin, 20.04.2016 - S 22 KA 161/14

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Medizinisches

  • LSG Sachsen, 13.04.1999 - L 5 RA 163/97

    Rentenversicherungspflicht eines freiberuflichen Dozenten; Auslegung und

  • SG Dortmund, 06.11.2003 - S 14 KA 126/01

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

  • SG München, 25.06.2002 - S 45 KA 312/99
  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 36/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RAr 33/77

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale,

  • BSG, 14.07.1965 - 6 RKa 1/63

    Regelung der kassenärztlichen Tätigkeit - Verordnungsermächtigung -

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 39/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

  • LSG Bayern, 05.10.1988 - L 12 B 115/88
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